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Kündigungen: Bestätigung auch für Väter

KÜNDIGUNG - Das Nationale Arbeitsinspe­k­torat klärt die Situation der Väter, die in den ersten drei Lebens­jahren des Kindes selbst kündigen.

Josef Tschöll von Josef Tschöll
16. Oktober 2020
in Arbeitsrecht
Lesezeit: 1 Min.
Kündigungen: Bestätigung auch für Väter

Rom – Grundsätzlich sieht der Artikel 55, GVD Nr. 151/2001 vor, dass die Selbstkündigung oder einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Mutter im Zeitraum der Schwangerschaft und der Arbeitnehmerin sowie des Arbeitnehmers bis zum Erreichen des dritten Lebensjahres des Kindes einer Bestätigung durch das Arbeitsinspektorat bedarf (eine ähnliche Regelung gilt bei Adoptionen oder Anvertra...

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Schlagwörter: 40-20Premium

Ausgabe 40-20, Seite 12

Josef Tschöll

Josef Tschöll

Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.

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