Rom – Grundsätzlich sieht der Artikel 55, GVD Nr. 151/2001 vor, dass die Selbstkündigung oder einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses der Mutter im Zeitraum der Schwangerschaft und der Arbeitnehmerin sowie des Arbeitnehmers bis zum Erreichen des dritten Lebensjahres des Kindes einer Bestätigung durch das Arbeitsinspektorat bedarf (eine ähnliche Regelung gilt bei Adoptionen oder Anvertra...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.