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Die gröbsten, in der Nachtragsverordnung (DL Nr. 223/2006) enthaltenen Probleme für den Immobilienbereich - die MwSt-Befreiung für die Mieten und die Erstattung der Vorsteuer - sind zwar durch Abänderungen im Senat ausgeräumt worden, offen geblieben sind jedoch die Verschärfungen in Bezug auf die nicht operativen Gesellschaften. Die entsprechenden Schwellen, aufgrund welcher die „Untätigkeit“ ange...
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