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Rom - Die Gesellschaften (Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften) müssen jährlich einen Vitalitäts- oder Tätigkeitstest vornehmen und prüfen, ob sie in Bezug auf das Anlagevermögen bestimmte Mindesterlöse erzielen. Wird der Test nicht bestanden, gilt die Vermutung eines bestimmten, tabellarischen Mindestgewinns, der auf jeden Fall hinsichtlich Einkommensteuern und Irap zu versteuern ist....
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