Bozen – Der Haushaltsentwurf der italienischen Regierung sieht wesentliche Einschränkungen für die steuerlichen Begünstigungen zu Gunsten der nach Italien zugezogenen Arbeitnehmer:innen vor (siehe den Beitrag des SWZ-Steuerexperten Walter Großmann).
Nun hat die SVP-Senatorin und Präsidentin der Autonomiegruppe im Senat, Julia Unterberger, dazu Stellung bezogen: „Die Entscheidung der Regierung, die Steuererleichterungen für die Rückkehr von im Ausland erwerbstätigen Personen nach Italien zu reduzieren und für nicht hochqualifizierte Arbeitskräfte zu streichen, ist ein Fehler. Bereits jetzt ist in Italien ein großer Mangel an Fachkräften spürbar, der durch dieses Dekret noch verschärft werden wird.“
Die Streichung der Anreize berge die Gefahr, dass all jene Arbeitskräfte, die nach Italien zurückkehren wollten, nun davon Abstand nehmen. „Zum Schaden der Wirtschaft, die von der Rückkehr dieser Personen profitiert hätte. Und zum Nachteil der Personen, die in der Planung ihrer Zukunft auf die steuerlichen Anreize vertraut haben“, betont Unterberger.
Beschränkung auf die „klugen Köpfe“
Es sieht laut Unterberger so aus, als ob die Steuererleichterungen ab 2024 auf die sogenannten „klugen Köpfe“ (Akademiker:innen, Forscher:innen, hochqualifizierte Arbeitnehmer:innen) beschränkt würden, mit einer 50-prozentigen Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage für fünf Jahre, im Vergleich zur derzeit geltenden Regelung, die zehn Jahre dauert und zwischen 70 und 90 Prozent an Reduzierung der Steuerbemessungsgrundlage vorsieht.
„Die Mindestdauer des Wohnsitzes im Ausland, um in den Genuss der Leistung zu kommen, wird von zwei auf drei Jahre erhöht. Außerdem werden die Leistungsempfänger verpflichtet, mindestens fünf Jahre lang in Italien zu arbeiten, da sie sonst den Anspruch auf die Leistung verlieren und die erhaltene Begünstigung zurückgeben müssen“, erläutert Julia Unterberger weiters.
Es liege auf der Hand, dass sich angesichts der Leistungskürzungen viele dafür entscheiden werden, nicht nach Italien zurückzukehren. Und die Fünf-Jahres-Beschränkung entmutige all jene, die in sehr mobilen Sektoren arbeiten, wie etwa Forscher:innen, die an internationalen Projekten beteiligt sind und einen weiteren Umzug ins Ausland in zwei bis drei Jahren nicht ausschließen können.
„Vor allem in Gebieten wie Südtirol spürbar“
Die Senatorin erinnert daran, dass die Regelung nach Angaben des Finanzministeriums im Jahr 2021 die Rückkehr von 21.200 Personen begünstigte, die im Durchschnitt 121.241 Euro an Einkommen angaben und somit einen nicht zu vernachlässigenden Effekt auf die Steuereinnahmen hatten.
„Jetzt besteht die Gefahr, dass all dies zunichte gemacht wird. Auch hier bricht die Regierung ihre Versprechen und tut genau das Gegenteil von dem, was das Land bräuchte. Angesichts des Mangels an Fachkräften und an qualifizierten Arbeitskräften in verschiedenen Sektoren, ist es unabdingbar, Anreize für die Rückkehr junger Menschen zu schaffen“, meint Unterberger.
Vor allem in Gebieten wie Südtirol, das mit den besseren Arbeitsbedingungen im deutschen Ausland konkurrieren müsse, sei die Problematik spürbar.
„Da laut Amt für Arbeitsmarkterhebung noch dazu acht von zehn im Ausland Ausgebildeten nicht nach Südtirol zurückkehren, sollte die Regelung auf Studierende ausgedehnt werden. Vor allem bei sogenannten Mangelberufen wie Medizin, Pflege und Bildung macht sich das Phänomen bemerkbar, das viel auch mit den langwierigen Studientitelanerkennungen in Italien zu tun hat“, erklärt Julia Unterberger.
Die Autonomiegruppe im Senat werde alle nötigen Schritte unternehmen, um diese drastischen Kürzungen zu verhindern.


















