Bozen – Dieses Urteil setzt ein wichtiges Signal für den Südtiroler Kreditmarkt. Wer einen Verbraucherkredit vorzeitig zurückzahlt, hat Anspruch auf die anteilige Rückerstattung sämtlicher Kreditkosten – nicht nur der Zinsen. Das Friedensgericht Bozen hat diese Rechtsauffassung nun klar bestätigt und damit die Position von Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern deutlich gestärkt.
Ausgangspunkt war ein Fall aus dem Jahr 2022. Ein Verbraucher hatte einen Kredit bei der Fides SpA (Gruppo Banca Desio) vorzeitig getilgt und bei der Endabrechnung Unstimmigkeiten festgestellt. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) prüfte die Unterlagen – mit eindeutigem Ergebnis: In der Tilgungsabrechnung fehlten sowohl die Vermittlungsprovision als auch die sogenannten „Aktivierungskosten“. Insgesamt beliefen sich diese Positionen auf 4.550 Euro. Nach geltender Rechtslage hätten sie anteilig rückerstattet werden müssen.
Europarechtliche Grundlage
Rechtsgrundlage ist das sogenannte Lexitor-Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Rechtssache C-383/18 vom 11. September 2019). Der EuGH stellte darin unmissverständlich klar, dass Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung Anspruch auf eine Reduzierung der Gesamtkosten des Kredits haben.
Auf den konkreten Fall angewandt hätte dem Verbraucher eine zusätzliche Rückerstattung von 2.730 Euro zugestanden.
Trotz der klaren europarechtlichen Vorgaben verweigerte die Finanzierungsgesellschaft die entsprechende Auszahlung. Der Fall landete beim Arbitro Bancario Finanziario (ABF). Zwar wurde der Rekurs angenommen, die Gesellschaft jedoch lediglich zur Zahlung eines Betrags von wenigen hundert Euro verpflichtet.
Hintergrund war ein italienisches Gesetzesdekret, das die Tragweite des Lexitor-Urteils einschränken sollte. Doch der Vorrang des EU-Rechts ist eindeutig: Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union sind für die Mitgliedstaaten bindend und gehen nationalem Recht vor.
Diese Argumentation wurde der Schlichtungsstelle vorgetragen, blieb jedoch unberücksichtigt. Kurz darauf erklärte der Verfassungsgerichtshof die entsprechende Gesetzesnovelle für verfassungswidrig. Zusätzlich stellte der oberste italienische Gerichtshof in einer Pressemitteilung vom 22. Dezember 2022 klar, dass Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung stets Anspruch auf eine Reduzierung der Gesamtkosten des Kredits haben.
Mit Urteil vom 15. Februar 2026 folgte schließlich die gerichtliche Bestätigung: Das Friedensgericht Bozen unter Richterin Costanza Maria Giatti gab dem Verbraucher vollumfänglich recht. Dank des Rechtsbeistands der Anwälte Wolfgang Burchia und Patrick Raffl wurde die Finanzierungsgesellschaft zur Rückerstattung der geschuldeten Beträge sowie zur Übernahme sämtlicher Gerichtskosten verurteilt. Die Gegenseite kann das Urteil noch anfechten.
„Dieses Urteil stärkt einmal mehr die Rechte der Kreditnehmerinnen und Kreditnehmer und stellt unmissverständlich klar: Bei einer vorzeitigen Rückzahlung sind sämtliche anteiligen Kreditkosten zu erstatten.“ Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale.
Was das Urteil nun bedeutet
Die Entscheidung hat weit über den Einzelfall hinaus Bedeutung. Sie schafft Rechtssicherheit für Kreditnehmer und erhöht zugleich den Druck auf Finanzierungsgesellschaften, ihre Abrechnungsmodelle an die europarechtlichen Vorgaben anzupassen.
Für Verbraucher bedeutet das konkret:
Wer einen Kredit vorzeitig tilgt, kann die anteilige Rückerstattung aller Kreditkosten einfordern – auch von Vermittlungsprovisionen und Aktivierungskosten.

















