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Rom – Der Artikel 2110 ZGB erlaubt es grundsätzlich dem Arbeitgeber, unter Einhaltung der Vorankündigungsfrist vom Arbeitsvertrag zurückzutreten, wenn bei Krankheit oder Unfall die vom Gesetz, von den Gebräuchen oder nach Billigkeit festgesetzte Frist zur Erhaltung des Arbeitsplatzes überschritten wird. Vor Ablauf dieser Frist ist es dem Arbeitgeber verboten, wegen der angeführten Gründe das Arbei...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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