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Bozen/Rom – Entlassungen in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern sind in Italien wegen des Entlassungsschutzes und der schwer zu beantwortenden Frage, ob der Richter den Entlassungsgrund anerkennt oder nicht, eine heikle Angelegenheit. Immer dann, wenn es um disziplinäre Maßnahmen geht, urteilen die Gerichte nämlich recht unterschiedlich, und die Arbeitgeber riskieren, einen entlassenen Mitarbe...
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