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Rom – Die MwSt-Jahreserklärung für 2016 ist heuer bekanntlich bereits bis zum 28. Februar 2017 elektronisch zu versenden. Ab nächstem Jahr ist die Erklärung dann bis 30. April abzugeben. Die Vorverlegung der Abgabefrist wirkt sich auf verschiedene andere Fristen aus. Zu erwähnen sind diesbezüglich unter anderem folgende Auswirkungen:
Eine verspätete, aber noch gültige Erklärung kann nun nur mehr ...
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