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Rom – Die Begründung für die verschiedenen Fristaufschübe ist das zweijährige Vorab-Konkordat. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die betreffenden Bestimmungen für alle Unternehmen gelten, die den Zuverlässigkeitsindizes Isa unterliegen, und zwar unabhängig davon, ob sie schlussendlich dem Vorab-Konkordat oder Vorab-Vergleich zustimmen oder nicht.
Mit Aufschlag aufgeschobene Frist...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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