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Rom – Es war nicht ganz einfach, diese Verordnung auf den Weg zu bringen. Bereits im Juni hat die Regierung den Entwurf an die Arbeitskommissionen von Kammer und Senat übermittelt. Diese parlamentarischen Kommissionen müssen innerhalb von 60 Tagen ein Gutachten erstellen, welches jedoch für die Regierung nicht verbindlich ist. Bereits dort hat es schwierige Diskussionen zu dieser Verordnung gegebe...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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