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Rom – Mit der Einführung des neuen einheitlichen Kindergeldes durch das GVD Nr. 230/2021 ist der Artikel 12, D.P.R. Nr. 917/1986 abgeändert worden, und im Gegenzug sind unter anderem seit 1. März 2022 die Steuerabsetzbeträge für zulasten lebende Kinder bis zum 21. Lebensjahr entfallen (siehe SWZ Nr. 3/22, nachzulesen auf SWZonline oder in der SWZapp). Dadurch hat sich ein Problem für die betriebl...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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