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Rom – Die Schwellen für die Aufstellung des Konzernabschlusses sind letzthin unverändert geblieben. Geändert hat sich mit dem sogenannten Europa-Gesetz 2019–2020 (Art. 24 Ges. Nr. 238 vom 23. Dezember 2021) allerdings die Berechnungsform (siehe SWZ 12/22). Zur Erinnerung die derzeit geltenden drei Schwellen:
20 Millionen Euro für die Bilanzsumme des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen, ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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