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Rom – Die Finanzverwaltung erteilt mit einem ausführlichen Rundschreiben (Nr. 52/E vom 8. Oktober 2010) den peripheren Steuerämtern die Anleitungen zur Prüfung des sogenannten Steuerschutzschildes. Es geht dabei insbesondere um die Rechtmäßigkeit der Amnestie. Es muss unter anderem festgestellt werden, ob nicht etwa ein Hinderungsgrund bestanden hat (z.B. Steuerprüfung oder Anfragen durch die Fina...
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