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Rom – Die Kontrolle der Verrechnung von MwSt-Guthaben von mehr als 10.000 Euro ist ab 1. April 2011 der Steuerdienststelle Venedig übertragen worden. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen der Zahlungsvordruck elektronisch über eine berechtigte Bank und nicht durch den Kanal der Finanzverwaltung Entratel abgewickelt wird. In letzterem Fall blockiert das zentrale System automatisch die Verr...
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