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Rom - Mit Rundschreiben Nr. 328 vom 22. September macht die Behörde für den Datenschutz darauf aufmerksam, dass es den Arbeitgebern nicht erlaubt ist, die elektronische Post und das sogenannte Internet-Surfen der Arbeitnehmer zu überwachen und zu speichern. Ein anderweitiges Verhalten und insbesondere der Einsatz einer eigenen Software zur Erfassung diesbezüglicher Aktivitäten der Arbeitnehmer ver...
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