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Rom – Mit der elektronischen Rechnung erfolgen auch die Berechnung und die Abführung der gegebenenfalls geschuldeten Stempelsteuer in elektronischer Form. Mit einer im Dezember veröffentlichten Ministerialverordnung (DM vom 4. Dezember 2020; vgl. SWZ Nr. 03/21 vom 22. Jänner 2021, nachzulesen hier auf SWZonline oder in der SWZapp) wurden die neuen Zahlungsfristen für die vierteljährliche Berechnun...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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