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Italien hat die Freizügigkeit in der Einreise bzw. Beschäftigung von Bürgern der neuen EU-Staaten zunächst einmal gebremst: mit Ausnahme von Malta und Zypern wurde die Einreise für Arbeitnehmertätigkeiten an Kontingente gebunden, die von der Regierung festgelegt werden müssen. Eine erste Quote von 20.000 Arbeitnehmern wurde mit Dekret des Ministerrates vom 20. April 2004 genehmigt; nunmehr ist für...
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