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Rom – Gehen die Voraussetzungen für die Konsignationslagerregelung verloren, kann die Vereinfachung der aufgeschobenen steuerfreien Lieferung nicht mehr angewandt werden. Es ergibt sich der Tatbestand des steuerbaren innergemeinschaftlichen Verbringens mit der Notwendigkeit, dass sich der Lieferer im anderen Mitgliedsstaat zu registrieren hat. Ausschlussgründe für die Vereinfachung Es gibt verschi...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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