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Rom – Der Jobs Act ändert ab 2016 die Förderungen für die Neuanstellung von anders arbeitsfähigen Arbeitnehmern mit einem bestimmten Invaliditätsgrad (gestaffelt zwischen > 67 – 79 Prozent und > 79 Prozent). Bisher wurden diese Beiträge für die Eingliederung in die Arbeitswelt direkt über die Regionen und Autonomen Provinzen dem Arbeitgeber gewährt. Jetzt werden die Begünstigungen mittels Verrechn...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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