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Rom – Für Zwecke der neuen Immobiliensteuer IMU unterliegt bekanntlich auch die Hauptwohnung der Steuer: Die Belastung ist jedoch bedeutend geringer als jene für die anderen Baueinheiten und Liegenschaften. Der Hebesatz beträgt zurzeit nämlich 0,4 Prozent (gegenüber 0,76 Prozent für die anderen Einheiten); es werden zudem Absetzbeträge von 200 Euro und von 50 Euro für jedes in der Familie zusammen...
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