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Rom - Die im Jahr 2008 gezahlte Irap kann bekanntlich im Ausmaß von 10 Prozent von den Einkommensteuern Ires bzw. Irpef abgezogen werden. Die Finanzverwaltung hat dazu mit Rundschreiben (Nr. 16/E vom 14. April 2009) die nötigen Anleitungen erteilt. Die entsprechenden Berechnungen sind etwas umständlich, weil man ein berichtigtes Abfluss- oder Kassaprinzip anzuwenden hat. In der Praxis bedeutet die...
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