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Rom – Die gesetzesvertretende Verordnung (Dlgs Nr. 23/2011), mit welcher der kommunale Steuerföderalismus eingeführt wurde, gibt den Gemeinden unter anderem die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen den kommunalen Irpef-Zuschlag zu erhöhen bzw. einzuführen. Das Finanz-Departement hat diesbezüglich mit Entscheid (Nr. 1/Df vom 2. Mai 2011) zu einigen Fragen der Gemeinden Stellung genommen. D...
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