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Südtirol peilt eine gesetzliche Bettenobergrenze an, die nicht überschritten werden darf. Da aber unklar war, wie viele Gästebetten es hierzulande gibt, ist beschlossen worden, diese vorerst einmal zu erheben und diese Anzahl als Höchstmaß zu verankern. Alle Vermietenden mussten bis Ende Juni melden, über wie viele Betten sie verfügen. Dabei konnten sie entweder die in der Betriebslizenz angegeben...
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