Die EU-Kommission hat den italienischen Piano Nazionale di Ripresa e Resilienza (PNRR) gutgeheißen. Das bedeutet, dass die ersten zwei Dutzend Milliarden aus dem EU-Wiederaufbaufonds überwiesen werden können. Weitere Mittel gibt es nur Hand in Hand mit der Umsetzung der Reform- und Investitionsvorhaben. Aber damit hat Italien ein Problem. Es werden Pläne geschmiedet, wortreich beschrieben und verabschiedet – und dann herrscht Stillstand. Das Gesetzesdekret zu den Vereinfachungen und der Verwaltung, das die Regierung am 1. Juni verabschiedet hat, sieht den Erlass unzähliger Anwendungsrichtlinien vor. Das lässt Schlimmes befürchten: Das Vereinfachungsgesetz der Regierung Conte vom September 2020 sieht nämlich 37 Durchführungsverordnungen vor. Erlassen worden sind bisher acht! (RW)