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Rom – Die Finanzverwaltung hat mit Verordnung die Tabelle zur Berechnung des Fruchtgenusses aktualisiert und so die notwendige Anpassung an den auf 1,5 Prozent erhöhten gesetzlichen Zinsfuß vorgenommen. Das Ergebnis bleibt im Wesentlichen unverändert (Verordnung vom 7. Dezember 2010; staatliches Amtsblatt vom 31. Dezember 2010). Die neue Tabelle gilt ab 1. Jänner 2011; wir werden darüber in einer ...
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