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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2026 ist für Paketsendungen aus Drittländern mit einem Einheitswert von bis zu 150 Euro eine Gebühr von zwei Euro vorgesehen worden. Sie wird über die Einfuhr- oder Zollerklärung erhoben und ist von den Spediteuren und Logistikern zu entrichten, welche die Zollerklärung abgeben. Die Gebühr, welche die Kosten für den Verwaltungsaufwand und die Kontrollen finanzieren so...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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