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Rom - Mit der Begleitverordnung zum Haushaltsgesetz 2006 (DL Nr. 262/2006) wurde eine einheitliche Schwelle für die MwSt-Befreiung der Landwirte festgelegt. Sie beträgt 7.000 Euro und bezieht sich auf den Vorjahresumsatz. Früher gab es zwei Schwellen: Allgemein galt die Umsatzschwelle von 2.582,28 Euro, und nur für die Landwirte in Berggemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern oder Fraktionen bis zu 5...
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