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Rom – Die Einnahmenagentur hat letzten Montag zwei Auskünfte zum Energiebonus erteilt (Nr. 536 und Nr. 538, beide vom 31. Oktober 2022). In der ersten Auskunft geht es um die Übertragung des Steuerbonus innerhalb der Gruppenbesteuerung. Zwei inländische Gesellschaften einer Gruppe, mit Verbindung über eine inländische Betriebsstätte der Muttergesellschaft, möchten wissen, ob sie den Energiebonus i...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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