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Rom – Im Rundschreiben Nr. 25/E vom 11. Juli 2022 befasst sich die Einnahmenagentur mit den steuerlichen Beihilfen an die energieintensiven Unternehmen. Man behandelt unter anderem die Berechnung der durchschnittlichen Energiekosten und die Unterlagen, die für die künftigen Nachweise aufzubewahren sind. Einige Fragen befassen sich auch mit der Sonderabgabe auf den Übergewinn, der die energieherste...
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