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Rom – Die Einnahmenagentur hat kürzlich im üblichen jährlichen Rundschreiben (Nr. 14/E vom 6. Juli 2018) die Neuerungen und Änderungen zu den Bestimmungen der Richtsätze (oder Branchenrichtwerte) erlassen. Behandelt werden unter anderem die aktualisierten Paramater und die entsprechenden Analysen über die Territorialität der ausgeübten Tätigkeit, die Korrekturfaktoren bei Anwendung des neuen Zu- u...
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