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Rom - Die Finanzverwaltung greift in einem zweiten Entscheid (Entscheid Nr. 222/E vom 3. Juni 2008) erneut das Thema der Kostenumlageverträge bzw. der darin vereinbarten Leistungen auf. Man versucht dabei, frühere Aussagen klarzustellen (Entscheid Nr. 178/E vom 29. April 2008; vgl. Swz vom 9. Mai).
Inhalte einzeln beurteilen - Im ersten Entscheid ging es um den Sachverhalt eines umfangreichen, het...
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