Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Mit dem Stabilitätsgesetz 2015 (Ges. Nr. 90/2014 Abs. 637) sind wesentliche Vereinfachungen zu den Verwaltungsstrafen und insbesondere zur sogenannten freiwilligen oder spontanen Berichtigung (ravvedimento operoso) eingeführt worden. Unter anderem wurde die früher auf ein Jahr begrenzte Berichtigungsmöglichkeit zeitlich erweitert. Diese ist nun bis zur Verjährung der Steuerperiode möglich, s...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.