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Rom/Bozen - Zu den neuen Bestimmungen über die „amtlichen“ Selbstkündigungen der Arbeitnehmer treten weitere Zweifel durch Klärungen seitens des Arbeitsministeriums auf, die sehr mangelhaft sind. In einer Mitteilung auf der Internet-Seite des Arbeitsministeriums wird gesagt, dass die Bestimmungen über die „amtlichen“ Kündigungen auch für Kündigungen von Müttern in den Zeiten des Kündigungsschutzes...
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