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Rom – Es kommt immer öfter vor, dass ausländische Baufirmen in Italien Aufträge annehmen und ausführen. Diesbezüglich ist die Frage aufgetreten, ob diese Firmen in solchen Fällen ihre in Italien durch Abstellung eingesetzten Arbeiter in die Bauarbeiterkassen eintragen und auch die entsprechenden Beiträge zahlen müssen. In der Antwort auf eine diesbezügliche Anfrage ist das Arbeitsministerium mit ...
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