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Absatz 1178 des Finanzgesetzes für 2007 besagt, dass Arbeitgeber, die keine Matrikel- und Lohnbücher anlegen oder diese bei Aufforderung von Inspektionsdiensten nicht sofort vorzeigen können, Strafen zwischen 4.000 und 12.000 Euro bezahlen müssen. Vor allem die Bestimmung, dass das „nicht erfolgte Vorzeigen“ (mancata esibizione) derart drakonische Strafen zur Folge hat, wird als Schikane empfunden...
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