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Rom – Aufgrund der Abschaffung des Königlichen Dekretes 2657/1923 (siehe SWZ 21/25, nachzulesen hier und in der SWZapp) ist die rechtliche Frage aufgeworfen worden, ob die dort enthaltenen Tätigkeiten (z. B. für Kellner:innen) weiterhin für den Abschluss von Arbeitsverträgen auf Abruf verwendet werden können oder nicht.
Das Nationale Arbeitsinspektorat hat jetzt in der Mitteilung 1180/2025 in Abst...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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