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Mit einem umfassenden Rundschreiben (Nr. 38/E vom 12. August 2005) von beinahe 50 Seiten erteilt die Finanzverwaltung eine aktualisierte Zusammenfassung über die geltenden Steuerbegünstigungen für den Erwerb der Erstwohnung. Es geht dabei insbesondere um die verminderte Registersteuer von 3 Prozent (anstatt 7 Prozent) und um die Anwendung der Hypothekar- und Katastergebühren als Fixbetrag (anstatt...
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