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Rom – Im Haushaltsgesetz 2018 ist unter anderem auch eine wichtige Klarstellung im Bereich der Registersteuer eingeführt worden (Abs. 87 Ges. Nr. 205/2017). Es geht dabei im Wesentlichen um die Interpretation der zur Registrierung vorgelegten Urkunden und Beschlüsse, um die Anwendung der Steuer und die Befugnisse der Steuerämter (insbesondere Art. 20 und Art. 53-bis DPR Nr. 131/1986; Einheitstext ...
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