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Rom – Auch Vereine, Verbände und andere Einrichtungen sind verpflichtet, den Wirtschaftlichen Eigentümer an das Handelsregister zu melden. Dies betrifft aber nur juristische Personen des Privatrechts, also Einrichtungen, welche ihre Rechtspersönlichkeit durch Eintragung in das eigene Register der juristischen Personen gemäß DPR Nr. 361/2000 erlangt haben (das vom Land bzw. dem Regierungskommissari...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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