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Rom – Laut einer Durchführungsverordnung vom 8. August 2014 hätten alle Freiberufler und Finanzvermittler, die zur Einhaltung der Vorschriften über die Geldwäsche verpflichtet sind, ihre zertifizierte E-Mail-Adresse bis 31. Oktober 2014 der Einnah- menagentur melden müssen. Nach den Einwänden der verschiedenen Kammern relativiert nun die Einnahmenagentur mit Erlass (Nr. 88/E vom 14. Oktober 2014) ...
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