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Rom – In zwei Urteilen des Kassationsgerichtshofes (Nr. 5672 und 5674 vom 12. März 2026) wird bestätigt, dass für den Zeitraum, in welchem die MwSt-Erstattung ausgesetzt ist, keine Zinsen zugunsten des Antragstellers anfallen. Grundsätzlich stehen die Zinsen ab dem 90. Tag nach Abgabe des Erstattungsantrages zu. Werden von der Finanzverwaltung Unterlagen verlangt und diese nicht binnen 15 Tagen vo...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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