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Bozen – Eine Obliegenheit, welche Handwerker in den vergangenen Jahren mit der Lohnabrechnung für den November und der Zahlung innerhalb 16. Dezember zu beachten hatten, entfällt heuer. Es handelt sich um die Berechnung und Einzahlung in den „Fonds für die gewerkschaftliche Vertretung“, welche durch ein Abkommen für das Handwerk vorgeschrieben war. Mit der Neureglung der Eintragung und folglich de...
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