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Rom – Das Departement für Finanzen hat in einem Erlass (Nr. 1/DF vom 23. Juni 2014) festgehalten, dass für fehlerhafte oder ungenügende Zahlungen bei der ersten Rate für die Gemeindeimmobiliensteuern TASI und IMU keine Verwaltungsstrafen anzuwenden sind. Man bezieht sich dabei auf die Charta des Steuerzahlers und stellt in diesem Zusammenhang fest, dass anlässlich dieser Zahlungen bis 16. Juni 201...
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