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Rom – In der Selbstanzeige können unter Umständen auch Auslandsvermögen aufgedeckt werden, die über eine Erbschaft zugeflossen sind. Man hat dabei die Position des Erblassers und jene der Erben zu prüfen. Die Erben haften zwar nicht für die Strafen für Fehler und Unterlassungen, die der Erblasser begangen hat (so z.B. die unterlassene Meldung im Vordruck RW); sie haften allerdings für die entsprec...
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