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Rom – Das mit Jänner 2015 eingeführte erweiterte Reverse Charge im Baugewerbe (Art. Art. 17 Abs. 6 lit. a-ter MwStG) wirft immer noch zahlreiche operative Zweifel und entsprechende Diskussionen zwischen den Parteien auf. Manchmal gibt es ein besonderes Interesse bei einer der beiden Parteien (in der Regel Probleme mit MwSt-Guthaben), in anderen Fällen will man es einfach richtig machen, und es bes...
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