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Rom – Auf eine parlamentarische Anfrage hin (Nr. 5-02777 vom 21. April 2010) wurde geklärt, dass die Errichtung von Aufstiegsanlagen zur Beförderung von Personen nicht zu den von der Tremonti-Beihilfe begünstigten Investitionen zählt. Es handelt sich dabei nicht um „sonstige Hebemaschinen und Fördermittel“ (Ateco Gruppe 28.22.09), sondern um die Errichtung von Bauten sowie um sonstige Tiefbauarbei...
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