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Die für die unterlassene Ausstellung von Warenbegleitscheinen verhängten Strafen sind nicht geschuldet, auch wenn zum Zeitpunkt der Unterlassung die entsprechende Pflicht bestand. Voraussetzung ist, dass zum Zeitpunkt der Abschaffung die verhängte Strafe nicht endgültig war und dass sie noch nicht gezahlt worden ist. Das Kassationsgericht bestätigt also (Urteil Nr. 14484 vom 29. September 2003) di...
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