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Rom – Es handelt sich derzeit erst um ein Urteil der ersten Steuerkommission, aber es ist ein erster wichtiger Schritt: Es geht um ein inländisches Unternehmen, das für die von einem amerikanischen Lieferanten erhaltenen Leistungen nicht die Steuerschuldnerschaft übernommen hat (also keine Eigenrechnung ausgestellt hat). Die Einnahmenagentur hat zwar den Vorsteuerabzug anerkannt (gemäß EuGH-Urteil...
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