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Mit Ende Mai dürften nun auch die letzten Jahresabschlüsse in zweiter Einberufung genehmigt worden sein. Nur die Gesellschaften, die zur Erstellung des Konzernabschlusses verpflichtet sind, könnten noch den Aufschub bis Ende Juni beanspruchen. Die mit dem Finanzgesetz 2006 vorgesehene Möglichkeit zur Aufwertung des Anlagevermögens ist somit im Wesentlichen vorbei, ohne dass die zahlreichen Zweifel...
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