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Rom – In der kürzlich erteilten Antwort auf eine parlamentarische Anfrage (Nr. 5-07710 vom 15. März 2022) wird festgehalten, dass die mit dem Haushaltsgesetz 2022 eingeführte Befreiung von der Wertschöpfungssteuer Irap für Einzelunternehmen und Freiberufler erst ab der Steuerperiode 2022 gilt. Eine rückwirkende Anwendung ist nicht möglich, auch nicht im Falle von laufenden Streitverfahren. Will je...
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